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   OLG Hamm, 29.09.2022 - 6 U 157/21   

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OLG Hamm, 29.09.2022 - 6 U 157/21 (https://dejure.org/2022,43248)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.09.2022 - 6 U 157/21 (https://dejure.org/2022,43248)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. September 2022 - 6 U 157/21 (https://dejure.org/2022,43248)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Münster - 14 O 65/19
  • OLG Hamm, 29.09.2022 - 6 U 157/21
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.10.2011 - VI ZR 17/11

    Zur Berücksichtigung eines Werksangehörigenrabatts bei der Schadensabrechnung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2022 - 6 U 157/21
    Ungeachtet der ohnehin bestehenden Kritik (vgl. MüKoBGB/Oetker, 9. Aufl. 2022, BGB § 249 Rn. 23 m.w.Nw.) an einem normativen Schadensbegriff im Sinne einer normativ wertenden Korrektur (vgl. BGH, Urteil vom 18.10.2011 - VI ZR 17/11, NJW 2012, 50 Rn. 9) kann der Senat es hier offenlassen, ob die der von der Klägerin dargelegte Auffassung, dass die Beurteilung des Vorliegens eines Vermögensschadens nach den Wertungen des § 1901 Abs. 2 und Abs. 3 BGB nur unter Berücksichtigung der dem Beklagten vorgeworfenen Pflichtverletzung beurteilt werden könne, überhaupt in Betracht kommt.
  • BGH, 24.07.2019 - XII ZB 560/18

    Zur Frage der Ausgestaltung eines Behindertentestaments und eines daraus

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2022 - 6 U 157/21
    Er ist lediglich im Interesse des Nacherben in der Verfügungsmöglichkeit über Nachlassgegenstände nach den §§ 2113 - 2115 BGB beschränkt (vgl. BGH, Beschluss vom 24.07.2019 - XII ZB 560/18 - juris Rn. 16; MüKoBGB/Lieder, 9. Aufl. 2022, BGB § 2100 Rn. 31).
  • BGH, 06.12.2018 - IX ZR 176/16

    Verpflichtung eines Steuerberaters zur Zahlung von Schadensersatz aufgrund

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2022 - 6 U 157/21
    Sind aber diese Vorteile - wie hier - unmittelbare Folge des haftungsbegründenden Ereignisses, handelt es sich also um Vorteile, die zwangsläufig - sozusagen spiegelbildlich - mit den negativen Folgen der Pflichtverletzung zusammenhängen, sind sie Teil des Gesamtvermögensvergleichs und sind unmittelbar - ohne dass es einer etwaigen Vorteilsausgleichung bedürfte - in die Schadensberechnung einzubeziehen (vgl. BGH, Urteil vom 21.10.2021 - IX ZR 9/21 -, juris Rn. 16; Urteil vom 06.12.2018 - IX ZR 176/16 -, juris Rn. 38; Ganter, NJW 2012, 801, 806).
  • BGH, 21.10.2021 - IX ZR 9/21

    Führt eine fehlerhafte steuerliche Beratung zu steuerlichen Vorteilen, die dem

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2022 - 6 U 157/21
    Sind aber diese Vorteile - wie hier - unmittelbare Folge des haftungsbegründenden Ereignisses, handelt es sich also um Vorteile, die zwangsläufig - sozusagen spiegelbildlich - mit den negativen Folgen der Pflichtverletzung zusammenhängen, sind sie Teil des Gesamtvermögensvergleichs und sind unmittelbar - ohne dass es einer etwaigen Vorteilsausgleichung bedürfte - in die Schadensberechnung einzubeziehen (vgl. BGH, Urteil vom 21.10.2021 - IX ZR 9/21 -, juris Rn. 16; Urteil vom 06.12.2018 - IX ZR 176/16 -, juris Rn. 38; Ganter, NJW 2012, 801, 806).
  • BGH, 20.11.1997 - IX ZR 286/96

    Berechnung des Vertrauensschadens aus einer unzutreffenden Auskunft

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2022 - 6 U 157/21
    Die Regeln der Vorteilsausgleichung gelten dann, wenn das schädigende Ereignis das Vermögen des Betroffenen durch Einwirkung auf einen bestimmten Gegenstand, durch Abfluss von Geldmitteln oder durch Belastung mit einer Verbindlichkeit geschmälert hat und es darum geht, ob dieser Beeinträchtigung ein anderweitiger, auf das Schadensereignis zurückzuführender Vermögensvorteil gegenübersteht (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.1997 - IX ZR 286/96 -, juris Rn. 8).
  • OLG Hamm, 11.05.2017 - 10 U 72/16

    Vorerbin muss nicht im Interesse der Vorerben-Erbin betreut werden

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2022 - 6 U 157/21
    Der Senat teilt die Auffassung der ersten Instanz sowie des Landgerichts Essen und des 10. Senats des hiesigen Oberlandesgerichts in dem vorangegangenen Rechtsstreit 16 O 71/16 bzw. 10 U 72/16 zu der Frage des Vorliegens eines Vermögensschadens.
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